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Qualifikationen, Zertifikate, Mitgliedschaften

PQ-VOL:

Präqualifizierung ist die vorgelagerte und auftragsunabhängige Prüfung und Zertifizierung von Eignungsnachweisen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL). Diese Dokumente müssen Unternehmen vorlegen, um ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit nachzuweisen, wenn sie sich um öffentliche Vergaben bewerben.

Bundesweit online: Die bundesweite Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich beinhaltet alle Unternehmen, die von Auftragsberatungsstellen oder von Industrie- und Handelskammern auf ihre Eignung im VOL-Bereich überprüft worden sind. Diese Unternehmen können über unterschiedliche Suchkriterien, wie Name, Sitz, Branchencode etc., gefunden werden.

Funktionsweise: Unternehmen reichen einmal im Jahr bei der Präqualifizierungsstelle (PQ-Stelle), die für ihren (Haupt-) Betriebssitz zuständig ist, die vorgesehenen Dokumente nach der Liste der Eignungsnachweise ein. Nach positiver Prüfung erhalten sie ein Zertifikat mit Zertifikatsnummer. Das Unternehmen wird in der Datenbank registriert. Bei jeder Angebotsabgabe muss jetzt das Unternehmen nur noch die Zertifikatsnummer angeben bzw. das Zertifikat als Kopie beifügen.

Die von den PQ-Stellen überprüften Dokumente sind nur für denjenigen öffentlichen Auftraggeber einsehbar, dem das Zertifikat mit seiner spezifischen Zertifikatsnummer vorliegt. Das Verzeichnis der präqualifizierten Unternehmen ist jedoch allgemein zugänglich.

Rechtliche Verankerung: Die Präqualifizierung wurde im Rahmen der Modernisierung des Vergaberechts in das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§ 97 Abs. 4 a GWB) und in die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (§ 6 Abs. 4 VOL/A, § 7 Abs. 4 VOL/A-EG) aufgenommen. Danach können jetzt alle Vergabestellen in Deutschland die Präqualifikation anstelle von Einzelnachweisen anerkennen.

Vorteile – Ein Plus an Effizienz, Seriosität und Zuverlässigkeit: Eine Präqualifizierung schafft sowohl für die Unternehmen als auch für die öffentlichen Auftraggeber eine wesentlich höhere Rechtssicherheit als das Beibringen der Einzelnachweise. Formale Ausschlussgründe auch von sehr interessanten Angeboten werden durch eine Präqualifizierung erheblich minimiert. Darüber hinaus reduziert sich der Kostenaufwand für beide Seiten. Während das Unternehmen, das sich häufiger an öffentlichen Aufträgen beteiligen will, nur einmal jährlich die Nachweise gegenüber der Zertifizierungsstelle aktualisieren muss, benötigt die Vergabestelle nur das Zertifikat als Nachweis, ohne die Fülle der Einzelnachweise prüfen zu müssen.

 

Prüfungs- und Beratungsstelle:

Die Prüf- und Beratungsstelle ist eine Initiative der Handwerkskammer, der Finanzbehörde und der Landesinnung der Gebäudereiniger. Sie wurde 1981 zur freiwilligen Selbstkontrolle gegründet. Zum einen um der Wettbewerbsverzerrung in der Branche aktiv entgegen zu treten. Zum anderen um Auftraggebern Betriebe aufzuzeigen, für welche die Einhaltung rechtlicher und tariflicher Bestimmungen an oberster Stelle steht und die sich freiwillig von einer unabhängigen Institution überprüfen lassen.

Als Kernaufgabe berät und überprüft die PBSt ihre Mitglieder auf die Einhaltung von:

  • lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen, besonders auch für geringfügig entlohnt Beschäftigte.
  • tarifrechtlichen Vereinbarungen und Umsetzung des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG).
  • Beschäftigungsvorschriften für ausländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Identitätskontrollen der Beschäftigten.

Diese Form der Selbsthilfe ist einmalig in Deutschland und könnte modellbildend für andere Branchen sein.

Die PBSt prüft auf freiwilliger Basis Aufträge aus der Privatwirtschaft und von öffentlichen Institutionen. Im Mittelpunkt: die Kontrolle von ausländer-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen sowie die Überprüfung von arbeitsvertraglichen Regelungen und die Einhaltung der allgemeinverbindlichen Tarife. Die Kontrollen finden mindestens einmal im Jahr statt und werden stichprobenartig vorgenommen.

  • Alle Mängel und Abweichungen werden in einer Checkliste der PBSt vermerkt.
  • Zusätzlich zur Prüfung berät und schult die PBSt Mitarbeiter in ausgewählten Unternehmensbereichen (z. B. im Lohnbüro).
  • Die Betriebsprüfung endet mit der Aushändigung eines schriftlichen Abschlussberichtes; im Bedarfsfall findet ein erläuterndes Gespräch mit der Geschäftsführung statt.

Schwarzarbeit, Lohndumping und die Missachtung betrieblicher Mindeststandards sind kein Kavaliersdelikt: Die PBSt steht deshalb hinter einer strikten Umsetzung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG). Dabei geht es vor allem um die:

  • Eindämmung von Schwarzarbeit
  • Unterbindung wettbewerblicher Fehlentwicklung am Markt
  • bessere Kontrolle von illegal Beschäftigten ohne Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
  • Verhinderung von Leistungsmissbrauch und -betrug

Verstöße gegen das AEntG können mit Bußgeldern in Höhe von bis zu 500.000 Euro geahndet werden. Daher gilt auch hier: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Um seitens des Auftraggebers ein Mithaftungsrisiko auszuschließen, empfiehlt die PBSt bei der Vergabe von Aufträgen mit Dienstleistungsunternehmen zusammenzuarbeiten, die sich von unabhängiger Stelle überprüfen lassen (siehe unsere Mitgliederliste).

Ermittlungen gegen Schwarzarbeit führt die Zollbehörde – Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)

 

DIN EN ISO 9001 – Intertek:

– gleiche, geregelte Abläufe

Die ISO 9001 ist eine national und international anerkannte und akzeptierte Norm für das Qualitätsmanagementsystem (QM). Dieser Standard beschreibt Anforderungen, die die Qualität von Produkten und Dienstleistungen gewährleisten. Die Zertifizierung nach dieser Norm garantiert die Verlässlichkeit und Kundenorientierung Ihres Unternehmens.

Die Zielsetzung des Standards besteht darin, Unternehmen zu unterstützen, Abläufe effektiv und effizient zu gestalten, diese prozess- und kundenorientiert auszurichten und die Wettbewerbsfähigkeit des eigenen Unternehmens zu verbessern. Mit dem ISO 9001 Zertifikat von Intertek schaffen Sie vertrauen und Anerkennung bei Ihren Kunden und Geschäftspartnern.

Grundregeln der ISO 9001:

  • Kundenorientierung
  • Führung
  • Einbeziehung der Menschen
  • Prozessorientierter Ansatz
  • Systemorientierter Ansatz
  • Ständige Verbesserung
  • Sachlicher Ansatz zur Entscheidungsfindung
  • Lieferantenbeziehungen zum gegenseitigen Nutzen

Vorteile der ISO 9001 Zertifizierung:

  • Sicherstellung der Produkt- und Servicequalität
  • Vereinheitlichung von Arbeitsabläufen
  • Sicherstellung der Zufriedenheit
  • International anerkannter Standard

 

DIN EN ISO 14001 – Intertek:

-Nachhaltigkeit, Einhaltung der Umweltgesetzte

Unternehmen stehen unter öffentlichem Druck, umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen anzubieten. Diese Anforderungen wiken sich auch auf Geschäftsbeziehungen und Prozesse aus. Um Unternehmen die Anwendung eines weltweit einheitlichen Standards zu ermöglichen, wurde die ISO 14001 geschaffen.

Ihre Vorteile durch die Einhaltung der ISO 14001:2009

  • international anerkannter und geltender Standard
  • Verbesserung der Geschäftsbeziehungen
  • effiziente Nutzung von Energien und Rohstoffen
  • Verringern der umweltrelevanten Risiken in Ihrem Unternehmen

 

Mitgliedschaften:

  • Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger- Handwerks
  • Handwerkskammer Hamburg
  • PBST